@maho - stock.adobe.com
Förderung bei Neuinstallation und Modernisierung
Attraktive Förderung durch die KfW
Mit den Fördermitteln des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können Sie attraktive Förderungen bei der Modernisierung oder beim Neubau Ihrer Wärmepumpe beantragen. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
Ihre Fördermöglichkeiten für Ihre neue Wärmepumpe bis zu einem Fördersatz von maximal 70 % als Privatpersonen oder Eigentümer:
Bei Wechsel auf eine klimafreundliche Anlage mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien.
30 %
Grundförderung
Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro kann dieser für die Erneuerung einer neuen Anlage zusätzlich beantragt werden.
30 %
Einkommens-Bonus
Kann zusätzlich beantragt werden, wenn als Wärmequelle für die Wärmepumpe Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
5 %
Effizienz-Bonus
Wenn der Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 der Biomasseanlage nachweislich eingehalten, kann ein Zuschlag für die Errichtung von Biomasseanlagen gewährt werden.
2.500 €
Emissionsminderungszuschlag
Zuschusshöhe
Wie hoch Ihr voraussichtlicher Zuschussbetrag für einzelne energetische Maßnahmen ist, hängt davon ab, wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind.
Bei einem Einfamilienhaus werden Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro berücksichtigt.
Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die Höhe der förderfähigen Kosten nach der Anzahl der Wohneinheiten:
30.000 €
für die erste Wohneinheit
15.000 €
jeweils für die zweite bis sechste Wohneinheit
8.000 €
jeweils ab der siebten Wohneinheit
Ihre Vorteile bei einer Modernisierung
Sie profitieren von geringeren Energiekosten
Sie steigern den Wert Ihrer Immobilie
Sie können (staatliche) Zuschüsse und günstige Kredite in Anspruch nehmen
Sie entlasten zudem die Umwelt
Antragstellung
Für eine Förderung muss der Antrag bereits vor Baubeginn gestellt werden. Um eine Förderung zu erhalten, muss zudem verpflichtend ein Energieberater (nur bei KfW – nicht BEG EM) in die Planung und die Beantragung mit einbezogen werden. Die Kosten dafür liegen bei ca. 900 Euro. Allerdings gibt es auch für die Tätigkeiten des Energieberaters eine Förderung der Kosten von 50 % (BEG EM).
Der Antrag ist online über das Portal des jeweiligen Anbieters zu stellen. Ihm sind die vom Anbieter geforderten Unterlagen beizufügen. Stellt man den Antrag erst nach Baubeginn, erlischt der Anspruch auf Förderung unwiederbringlich. Eine nachträgliche Antragstellung ist also nicht möglich.